1. Allgemeines
Für unsere Lieferung und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Kunde etwas anderes vorschreibt. Bei teilweiser Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen voll verbindlich.
2. Angebote
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Angaben über Masse, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des gültigen Tagespreises. Etwaige Teuerungszuschläge und Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern. Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu Nachberechnungen. Die Preise gelten an jeweiligem Verkaufshaus bzw. ab Werk, ausschließlich Versicherungs- und Frachtkosten.
4. Zahlungsbedingungen
Material-, Reparatur- und Wartungsrechnungen sind sofort netto zahlbar. Warenlieferung: 2% Skonto bei Geldeingang innerhalb 3 Tagen, rein netto bei Geldeingang innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Erstkunden liefern wir nur per Nachnahme oder Vorkasse. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns das Recht zu, sofortige Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeiten zu verlangen. Für den Zahlungsverkehr stellen wir an dem 31. Tag nach Rechnungserhalt Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der üblichen Banksätze in Rechnung. Zins- und Diskontrechnungen sind sofort netto zahlbar. Bei evtl. Gegenansprüchen ist die Verweigerung von Zahlungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Bestellers unzulässig.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
6. Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen, oder Rügen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich oder telefonisch an uns zu richten. Mängel, deren Rüge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung bei uns eingetroffen ist, gelten als genehmigt und berechtigen nicht mehr zur Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Jedes Stück muss der Käufer vor Einbau oder Verwendung genau auf seine Richtigkeit hin prüfen, ansonsten kann die Haftung abgelehnt werden.
7. Garantie
12 Monate Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantieleistung ist die ordnungsgemäße Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte, der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis, dass die vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig durchgeführt wurden. Beanstandete Artikel sind frachtfrei an uns einzuschicken, evtl. Ersatzlieferung erfolgt stets unfrei. Darüberhinausgehende Ansprüche, wie Tragung weiterer Kosten, Rückerstattung von Frachten, von Arbeitslöhnen und irgendwelcher Schadensersatzansprüche lehnen wir ab. Zahlungsverzug des Kunden entbindet uns von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.
8. Rücksendungen
Rücksendungen oder Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Die Sendungen müssen frachtfrei an die Stelle erfolgen, die wir angeben. Gutschriften, gleich welcher Art, werden nicht zurückerstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet. Rechnungen für Reparaturen sind sofort netto zahlbar.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der Lieferungsgegenstände geht erst nach Eingang aller Zahlungen an den Käufer über. Die Ware bleibt auch in verarbeitetem Zustand bis zum Eingang des Gesamtbetrages unser Eigentum. Verpfändung, Lieferungsübereignung und Dergleichen ist, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, unzulässig. Aus etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren, die bereits in Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur noch der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Ware mit Sorgfalt vor Beschädigung, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.